Rechtsprechung
   OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12251
OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03 (https://dejure.org/2004,12251)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.2004 - 15 U 4549/03 (https://dejure.org/2004,12251)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 2004 - 15 U 4549/03 (https://dejure.org/2004,12251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten bei einem Anlagegeschäft bei nicht hinreichender Aufklärung über die speziellen Verlustrisiken einer kreditfinanzierten Kapitalanlage; Rechtsfolgen einer positiven Vertragsverletzung (pVV); Mitverschulden bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht bei einer mit Verlustrisiken kreditfinanzierten Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger brachte dem mit ihm verwandten Beklagten weitreichendes persönliches Vertrauen entgegen; als Fachberater für Elektrogeräte verfügte der Kläger über keine ausreichenden Kenntnisse des Kapitalanlagebereichs und erwartete unstreitig eine fachkundige Beratung durch den Beklagten (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl., Rn 30 zu § 675; Fullenkamp, OLGR 2001, K 33).

    Mit der bloßen Wiedergabe des Inhalts dieser Broschüre, die nach ihrer ausdrücklichen Bestimmung lediglich der "Vorabinformation" von Anlageinteressenten diente, genügte der Beklagte nicht seiner Pflicht zur differenzierten, verständlichen und vollständigen Beratung des Klägers (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Zwar gibt derjenige, der sich bei einer Anlageentscheidung von einem Fachkundigen beraten läßt, damit zu erkennen, dass er nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, so dass sein Vertrauen besonderen Schutz verdient (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die hinsichtlich der besonderen Gefahren einer kreditfinanzierten Geldanlage, also in einem wesentlichen Punkt, unvollständige Beratung ursächlich für die Anlageentscheidung war; der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Beklagte hat bereits nicht vorgetragen, dass sich der Kläger auch bei ordnungsgemäßer Beratung für die kreditfinanzierte Anlage entschieden hätte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998, 999).

    Aufgrund der positiven Vertragsverletzung des Beratungsvertrages ist der Beklagte verpflichtet, den Kläger so zu stellen, als wäre er die mit Vereinbarung vom 18.2.2000 (Anlagen B 1, K 1) getroffenen Verpflichtungen nicht eingegangen (BGH NJW-RR 2000, 998, 1000; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn 123 zu § 276).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Ohne Bedeutung für die Annahme eines Beratungsvertrages ist, ob der Kläger die Dienste des Beklagten, der ihn bereits bei einer früheren Geldanlage beraten hatte, von sich aus in Anspruch genommen hatte oder ob er vom Beklagten angesprochen worden war (vgl. BGHZ 123, 126, 128).
  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Da die erworbenen Investmentanteile (insgesamt) der kreditgebenden Bank zur Sicherheit verpfändet waren (Anlage B 1, K 1) hätte der Beklagte den Kläger darüber informieren müssen, dass bei fallenden Kursen die Sicherheit nicht mehr ausreicht und der Anleger gezwungen sein kann, die Wertpapiere in die Baisse hinein zu verkaufen (vgl. Anlage B 5), was nicht nur zum völligen Verlust des eingesetzten Kapitals, sondern auch zu einer fortbestehenden Verpflichtung zur Kredittilgung führen kann (vgl. BGH MDR 2004, 285, 286; BGH NJW 1997, 1362).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95

    Kosten der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Da die erworbenen Investmentanteile (insgesamt) der kreditgebenden Bank zur Sicherheit verpfändet waren (Anlage B 1, K 1) hätte der Beklagte den Kläger darüber informieren müssen, dass bei fallenden Kursen die Sicherheit nicht mehr ausreicht und der Anleger gezwungen sein kann, die Wertpapiere in die Baisse hinein zu verkaufen (vgl. Anlage B 5), was nicht nur zum völligen Verlust des eingesetzten Kapitals, sondern auch zu einer fortbestehenden Verpflichtung zur Kredittilgung führen kann (vgl. BGH MDR 2004, 285, 286; BGH NJW 1997, 1362).
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Im Hinblick darauf; dass dem Beklagten bekannt war, dass der Kläger über keine größeren liquiden Mittel verfügte, das eingebrachte Eigenkapital vielmehr aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammte, der Kläger nur eine Rente von etwa EUR 800 bezieht und die Geldanlage der Altersvorsorge des 67-jährigen Klägers dienen sollte, hätte der Beklagte dem Kläger sogar ausdrücklich abraten müssen, für die Finanzierung der Anlage einen seine wirtschaftlichen Verhältnisse erkennbar übersteigenden Kredit von 90.000 Schweizer Franken aufzunehmen (vgl. OLG Celle NJOZ 2003, 532, 539).
  • OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98

    Pflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
  • BGH, 08.04.1998 - VIII ZR 228/96

    Schadensersatzanspruch aus c.i.c.

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger hat klargestellt, dass bei seiner Teilklage seine Mithaftungsquote vom Gesamtschaden, nicht vom eingeklagten Betrag abgezogen werden soll (vgl. BGH NJW-RR 1998, 948, 949); da die Klageforderung von EUR 8.454,81 niedriger ist als der bestehende Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 33.819,22 (EUR 84.548.06 abzüglich Mitverschuldensbetrag von EUR 50.728,84), ist die Berufung begründet.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2002 - 9 U 49/02

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Verletzung von Hinweispflichten

    Auszug aus OLG München, 03.03.2004 - 15 U 4549/03
    Der Kläger muß sich gleichwohl ein Mitverschulden anrechnen lassen (§ 254 Abs. 1 BGB), nach Auffassung des Senats mit einer Quote von 60%, da der Beklagte die Vereinbarung vom 18.2.2000 und gleichzeitig ein Formblatt "Bestätigung und Risikohinweis für die Anlage im "Investment-Plus" Programm" unterschrieben hat (Anlage B 2), ohne die erhaltene Broschüre durchzulesen und ohne dem Beklagten mitzuteilen, dass er die Beratung nur unzureichend verstanden hatte und ohne von sich aus nach möglichen Risiken zu fragen (vgl. OLG Köln NZG 2000, 51, 52; OLG Karlsruhe BKR 2003, 382, 384).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht